Tierarztpraxis Dr. Petra Part – die Tierhaltungsverordnung für Linz
Für die körperliche und seelische Gesundheit eines Tieres müssen seine Bedürfnisse erfüllt werden. Zu diesem Zweck gibt es die Tierhaltungsverordnung, über die ich Sie auch gerne in meiner Praxis persönlich informiere. Als Orientierung liste ich Ihnen hier einige Stichpunkte auf.
Hunde
- Sie benötigen Auslauf.
- Wohnungshunde sollten mehrmals täglich ausgeführt werden.
- Sie brauchen mindestens zweimal täglich den sozialen Kontakt mit Menschen.
- Welpen dürfen frühestens nach 8 Wochen von der Mutter getrennt werden.
- Maulkörbe müssen luftdurchlässig sein und der Hund muss trinken können.
- Bei Haltung im Freien ist eine Schutzhütte erforderlich.
Katzen
- Sie dürfen nicht in Käfigen gehalten werden.
- Eine ständige Leinenhaltung ist bei Katzen verboten.
- Bei mehreren Katzen müssen genügend Rückzugsmöglichkeiten gegeben sein.
- Es muss für ausreichend geeignetes Futter und Wasser gesorgt werden.
- Eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten ist erforderlich.
- Es muss eine Möglichkeit zum Krallenschärfen vorhanden sein.
- Katzengras oder ein gleichwertiger Ersatz ist notwendig.
- Es besteht eine Kastrationspflicht bei Katzen mit Zugang ins Freie (außer für Züchter).
- Fenster müssen gesichert sein (Gefahr bei gekippten Fenstern).
Kleinnager (Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Ratten, Mäuse)
- Die Tiere brauchen ausreichend Beschäftigungsmaterial.
- Gitterkäfige müssen querverdrahtet sein.
- Die Gitterweite muss so gewählt sein, dass sie nicht hängenbleiben können.
- Bei einem Glasbecken muss eine ausreichende Belüftung gewährleistet sein.
- Es muss für einen sauberen Boden gesorgt werden, Katzenstreu ist nicht zulässig.
- Wasser in Trinkqualität muss immer verfügbar sein.
Die ausführliche und vollständige 2. Tierhaltungsverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit: